Kinder und Jugendliche, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder auf persönliche Überwachung angewiesen sind, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV.
Detaillierte Informationen sind beim Sozialversicherungsamt Schaffhausen zu finden.
www.svash.ch